EXCASE - Fahrzeugaufbereitung und Autopflege

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Excase GmbH & Co. KG

§ 1 – Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche zwischen der Excase GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) abgeschlossenen Verträge.

1.2. Sie gelten für alle Geschäftsbereiche des Anbieters, insbesondere für Fahrzeugaufbereitung, Lackierung, Folierung, Felgenreparatur, Fahrzeugveredelung sowie den Verkauf von Reinigungs- und Pflegeprodukten.

1.3. Für Buchungen, die über das Online-Buchungssystem auf der Website www.excase-service.de erfolgen, gelten ebenfalls diese AGB. Mit der Nutzung des Buchungssystems erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden.

1.4. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich oder elektronisch mitgeteilt und gelten als anerkannt, sofern der Auftraggeber nicht binnen eines Monats widerspricht.

1.5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

§ 2 – Terminvereinbarungen

2.1. Terminvereinbarungen gelten als verbindliche Auftragserteilungen und werden mit der Terminbestätigung rechtskräftig.

2.2. Eilaufträge sind vorab als solche kenntlich zu machen; deren Annahme erfolgt vorbehaltlich der Auftragslage.

2.3. Buchungen über das Online-System gelten mit Abschluss des Buchungsvorgangs als verbindlich. Mit der Bestätigung der Buchung stimmt der Auftraggeber diesen AGB zu.

§ 3 – Terminverschiebung und Stornierung

3.1. Stornierungen von Terminen, die über das Online-Buchungssystem, telefonisch oder persönlich im Rahmen einer Besichtigung vereinbart wurden, sind bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Die Stornierung kann sowohl über das Buchungssystem selbst als auch telefonisch erfolgen.

3.2. Stornierungen, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, können mit Kosten verbunden sein.

§ 4 – Nichteinhaltung von Terminen

4.1. Wird ein vereinbarter Termin ohne erkennbaren wichtigen Grund nicht eingehalten, behält sich der Anbieter das Recht vor, eine Unkostenpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises für die reservierte Dienstleistung zu berechnen.

4.2. Als wichtige Gründe gelten unvorhersehbare Ereignisse oder Fälle höherer Gewalt, die die Einhaltung des Termins unmöglich machen oder wesentlich erschweren. In solchen Fällen ist der Auftraggeber verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren.

§ 5 – Reklamationen und Fahrzeugzustand

5.1. Fahrzeuge dürfen bei Übergabe keine losen Gegenstände oder Wertsachen enthalten. Für abhanden gekommene, nicht fahrzeuggebundene Gegenstände übernimmt der Anbieter keine Haftung.

5.2. Die durchgeführten Leistungen werden bei Fahrzeugübergabe gemeinsam überprüft. Reklamationen sind unmittelbar bei Abholung geltend zu machen.

5.3. Der Anbieter hat das Recht zur Nachbesserung, sofern eine Reklamation berechtigt ist.

5.4. Vor der Fahrzeugannahme wird der Fahrzeugzustand dokumentiert. Bereits vorhandene Schäden sind vom Auftraggeber anzugeben.

5.5. Reklamationen müssen schriftlich und mit Foto dokumentiert werden; nachträgliche Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.

§ 6 – Haftung

6.1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern dem Anbieter oder seinen Mitarbeitern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.

6.2. Für Schäden, die auf bereits bestehende Fahrzeugmängel (z. B. Lackschäden, Steinschläge, lose Teile) zurückzuführen sind, haftet der Anbieter nicht.

6.3. Bei Arbeiten mit Reinigungs- oder Poliermitteln kann es zu Farbabweichungen oder leichten Glanzunterschieden kommen; hierfür wird keine Haftung übernommen, sofern der Auftraggeber darüber vorab informiert wurde.

6.4. Für Schäden durch undichte elektrische Anlagen (z. B. nach Motorwäsche) übernimmt der Anbieter keine Haftung. Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, dass das Fahrzeug technisch einwandfrei ist.

6.5. Empfindliche Bauteile (z. B. Alarmanlagen, Hi-Fi-Systeme) sind vorab vom Auftraggeber anzugeben; andernfalls entfällt die Haftung für daraus entstehende Schäden.

§ 7 – Formalien und Auftragsbestätigung

7.1. Vor Arbeitsbeginn sind Auftragsformulare vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Sie dienen der rechtlichen Absicherung beider Parteien.

7.2. Durch Unterzeichnung bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit der Angaben und erkennt die AGB an.

7.3. Auch mündliche Aufträge oder Schlüsselübergaben gelten als Zustimmung zu diesen AGB.

7.4. Eine Fahrzeuglagerung über Nacht erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Risiko des Auftraggebers. Der Anbieter haftet in diesem Fall nicht für Schäden oder Verlust.

§ 8 – Zahlungsbedingungen

8.1. Die Bezahlung erfolgt je nach Vereinbarung per Vorkasse (Online-Buchung), bar, EC- oder Kreditkarte.

8.2. Fahrzeuge werden erst nach vollständiger Bezahlung herausgegeben.

8.3. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

8.4. Bei Bestandskunden kann nach vorheriger Zustimmung Zahlung auf Rechnung erfolgen.

§ 9 – Preise

9.1. Die Preise richten sich nach Fahrzeugtyp, Zustand und Verschmutzungsgrad.

9.2. Preisangaben auf der Website oder in Broschüren sind unverbindlich und dienen der Orientierung.

9.3. Starke Verschmutzungen (z. B. Tierhaare, Farbe, Fäkalien etc.) können zu Aufpreisen führen, die vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt werden.

9.4. Der endgültige Preis wird vor Arbeitsbeginn festgelegt und schriftlich bestätigt.

§ 10 – Sonstiges

10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

10.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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